Rechtliche Fragen zur E-Mobilität: Wir haben die Antwort
Ob Garantiefragen oder Tipps rund um die Gesetzgebung – wir zeigen, welche Punkte Sie bei einem Elektroauto beachten sollten.
Ob Garantiefragen oder Tipps rund um die Gesetzgebung – wir zeigen, welche Punkte Sie bei einem Elektroauto beachten sollten.
E-Fahrer erhalten diverse Anreize, um die Entscheidung für ein Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zu erleichtern. >>
Ein spezielles Kennzeichen für E-Autos räumt im Straßenverkehr einige Privilegien ein. >>
Der Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges verspricht auch eine Steuererleichterung, etwa bei der Kfz-Steuer. >>
Ein Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Dienstwagen bietet ebenfalls diverse Steuervorteile. >>
Mit ihrem großzügigen Garantieversprechen wollen unzählige Hersteller zusätzlich mehr Sicherheit beim Kauf eines Elektroautos geben. >>
Die Entscheidung für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz. Da das Thema allerdings noch recht neu ist, stellen sich hier einige Fragen, etwa: Gibt es besondere Vorschriften, an die ich mich halten muss? Gibt es (steuerliche) Vergünstigungen? Was gilt es für mich zu beachten? Um diese Fragen zu beantworten, geben wir Ihnen die wichtigsten Infos rund um Garantie, gesetzliche Vorgaben zur Park- und Ladesituation in Städten und Gemeinden, Tipps zu Steuervorteilen und mehr an die Hand.
Lokale Begünstigungen liefern wichtige Anreize, sich für den Kauf eines elektrisch betriebenen Autos zu entscheiden.
Die Ziele dahinter:
Mehr Elektromobilität in Österreich
Rechtssicherheit für E-Fahrzeuge
Wichtig: Nur Autos, die ein spezielles “E-Kennzeichen” vorweisen können, kommen in den Genuss dieser Privilegien. Ziffern und Buchstaben werden bei der E-Nummerntafel in grüner Farbe dargestellt.
Die E-Nummerntafel ist ausschließlich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge erhältlich. Neben Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen können auch Kraftfahrzeuge der Klasse L (Motorräder und Mopeds) ein solches Kennzeichen bekommen.
Die E-Kennzeichentafel ist optional, es besteht also keine Umtauschpflicht. Zudem ist es auch als Wechselkennzeichen erhältlich, sofern beide Fahrzeuge elektrisch betrieben werden.
Diese Vorrechte werden Fahrern von E-Autos mit E-Kennzeichen eingeräumt:
Befreiung von Parkgebühren oder Vergünstigung
Erweiterung von Lieferzeiten und Lieferzonen für E-Nutzfahrzeuge
Exklusive Zufahrten
Touristische Vergünstigungen
Ausnahme vom Umwelt-Tempolimit
Welche Privilegien allerdings wie umgesetzt werden, entscheiden Kommunen und Städte individuell. Daher sollten sich E-Fahrer bei ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung sowie im Internet vorab informieren.
Darüber hinaus wurde ein Zusatzschild eingeführt, welches Fahrern von außen aufladbarer Kraftfahrzeuge erlaubt, auch an Stellen mit einem "Halten und Parken verboten" Schild darüber zu parken.
Rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind sowohl von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Rein elektrische Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Wichtig: Dies gilt nicht für Plug-in-Hybride.
Für unternehmerisch genutzte elektrische Pkw besteht zudem die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug bei den Anschaffungs- und Betriebskosten, sofrern diese einen Emissionswert von 0 g CO2/km aufweisen und in der Anschaffung weniger als 80.000 Euro kosten (zwischen 40.000 und 80.000 Euro anteilig).
Auch wenn Hybrid-Fahrzeuge nicht per se von der Kfz-Steuer befreit sind, profitieren E-Fahrer dennoch von einem niedrigeren Steuersatz als mit einem reinen Benzin- oder Dieselfahrzeug.
Betragen die Emissionen weniger als 90 g/km, entfällt auch hier die NoVA.
Die motorbezogene Versicherungssteuer ist bei Plug-in-Hybriden um 15 bis 21 Prozent (abhängig vom CO2-Ausstoß nach WLTP) reduziert.
Den zur Verfügung gestellten Firmenwagen auch privat nutzen zu dürfen, ist schon mal eine tolle Sache. Handelt es sich dabei auch noch um ein Elektroauto, tut man gleichzeitig auch der Umwelt etwas Gutes – ein Gewinn auf allen Ebenen also!
Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – gilt im Allgemeinen als Sachbezug und muss dementsprechend mit dem monatlichen Gehalt versteuert werden.
Wichtig: Für E-Fahrzeuge gelten etwas andere Regeln als für Verbrenner:
Für Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von 0 g/km ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Ein Versteuern ist hier somit nicht erforderlich.
Liegt der Wert bei maximal 132 Gramm pro Kilometer, ist ein Sachbezug von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten inkl. Umsatzsteuer (max. 720 Euro/Monat) anzusetzen, Bei höheren Werten beträgt der monatliche Sachbezugswert 2 Prozent der Anschaffungskosten (max. 960 Euro).
Der Akku ist das Herzstück eines Elektroautos. Reichweite, Effizienz und Leistung – alles steht und fällt mit einem guten Akku. Fehlendes Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Akkus ist aber häufig noch immer ein Grund, statt eines Elektroautos lieber einen Benziner oder ein Dieselfahrzeug zu erwerben. Aber: Das muss nicht sein!
Hersteller wie VW, BMW, Peugeot, Hyundai, Jaguar, Audi, Mercedes, Nissan oder Opel garantieren beim Kauf eines Elektroautos für den Akku:
Nur einige wenige Marken weichen von diesen Garantieleistungen ab. Der Autobauer KIA beispielsweise garantiert eine Lebensdauer von mindestens 84 Monaten sowie eine Mindestfahrleistung von 150.000 km bei einer restlichen Speicherleistung von mindestens 65 Prozent. Tesla hingegen verspricht bei seinem Model S sogar eine Reichweite von mindestens 240.000 Kilometern.
Der in Ihrem Elektroauto integrierte Lithium-Ionen-Akku hält etwa für 500 bis 1.200 Ladezyklen, das entspricht einer Lebensdauer von rund 8 bis 10 Jahren. Viele Hersteller garantieren sogar eine bestimmte Lebensdauer, eine Mindestfahrleistung sowie eine Mindestrestkapazität.
Oftmals fehlt bei potenziellen Käufern das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Akkus. Daher garantieren unzählige Hersteller, darunter auch BMW, VW und Opel, eine Lebensdauer von nicht weniger als 8 Jahren sowie eine Mindestfahrleistung von 160.000 Kilometern bei einer Akkuleistung von mindestens 70 % Restkapazität.
Elektroautos wie Plug-in-Hybride verfügen über einen Elektromotor, ein Lithium-Ionen-Akku speichert die benötigte Energie. Während jedoch ein reines Elektroauto nur mit Strom über den Elektromotor angetrieben wird, ist bei Plug-in-Hybriden zusätzlich ein Verbrennungsmotor verbaut. Das bedeutet: Ist der Akku beim Plug-in-Hybridauto leer oder plant man eine längere Strecke, springt der Verbrennungsmotor ein. Das Elektroauto, ebenso wie der Plug-in-Hybrid, wird extern aufgeladen.
Näheres dazu sowie Infos rund um Bereifung, Kosten und mehr finden Sie in unserem Beitrag:
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