E-Dienstwagen zuhause laden & abrechnen
E-Dienstwagenfahrer können sich Ihre Stromkosten ganz einfach von ihrem Arbeitgeber zurückholen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Wer ein E-Auto oder einen Hybrid als Dienstwagen fährt und dieses auch privat nutzen kann, möchte das Fahrzeug in der Regel bequem zu Hause laden können. Das spart Zeit und Aufwand – macht sich aber auch in der privaten Stromrechnung bemerkbar.
Aber: Arbeitnehmer müssen nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Es gibt mehrere Wege, die Stromkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Wir stellen Ihnen im Folgenden Ihre Möglichkeiten vor.
Möglichkeit 1: Monatspauschale
Die sicherlich bequemste Lösung ist eine monatliche Pauschale. Eine Dokumentation der bezogenen Strommenge fällt in diesem Fall nicht an, da vom Gesetzgeber keine Einzelnachweise verlangt werden. Der mögliche Höchstbetrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jeden Monat zahlen kann, richtet sich dabei zum einen nach dem Fahrzeugtyp, zum anderen danach, ob eine kostenfreie oder verbilligte Lademöglichkeit am Arbeitsplatz besteht. Auch eine Ladekarte gilt hier als Lademöglichkeit. Trägt der Arbeitnehmer die Kosten selbst, kann alternativ auch der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Fahrzeugs vermindert werden. Eine Übersicht der Höchstbeträge:
Fahrzeugtyp
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Lademöglichkeit am Arbeitsplatz
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Höhe der Pauschale
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E-Auto
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nein
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70 €
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ja
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30 €
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Hybrid
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nein
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35 €
|
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ja
|
15 €
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Möglichkeit 2: Wallbox mit Energiezähler
Wenn der Arbeitgeber stattdessen lieber die Stromkosten kilowattstunden-genau abrechnen will, lohnt sich eine private Wallbox mit integriertem Energiezähler. Der Arbeitnehmer erhält die Zahlung dann als steuerfreien Auslagenersatz. Besteht der Arbeitgeber nicht auf eichrechtskonformes Laden, genügt ein MID-zertifizierter Zähler. In der Regel muss die Wallbox ans Internet bzw. Heimnetzwerk (z.B. via WLAN) angeschlossen werden, um den Zählerstand abrufen zu können – Internetempfang am Stellplatz ist also unbedingt notwendig. Soll die Wallbox zusätzlich auch für andere Zwecke genutzt werden, z. B. für E-Autos von Familie und Freunden, ist neben Eichrechtskonformität außerdem ein Zugangsschutz wie RFID mit verschiedenen Benutzern sinnvoll. Eichrechtskonforme Ladestationen sind außerdem verpflichtend, wenn der Nutzer einen Stromtarif mit wechselnden Stromkosten hat und diese über seinen Arbeitgeber abrechnen will. Bei der Auswahl der Wallbox sollte darüber hinaus darauf geachtet werden, wie die Daten an den Arbeitgeber übermittelt werden sollen. Auch hier gibt es zwei Alternativen:
Mit manueller Übermittlung
Wenn es dem Arbeitgeber genügt, dass Sie ihm Ihren aktuellen Stromverbrauch mitteilen – beispielsweise per E-Mail – müssen keine weiteren Anforderungen an die Wallbox gestellt werden.
Mit automatischer Übermittlung
Eine private Wallbox kann aber auch direkt an das Abrechnungs-Backend des Arbeitgebers angeschlossen werden. Für diesen Zweck muss die Wallbox zwingend internet- bzw. mobilfunkfähig und mit dem aktuellen OCPP (ein Standard für die Kommunikation zwischen Ladestationen und Managementsystemen) ausgestattet sein.
Hintergrundwissen: Arten von Zählern Mess- und eichrechtskonforme Zähler Das Mess- und Eichrecht dient dazu, Verbraucher – also beispielsweise den Nutzer einer Ladestation – zu schützen, indem es vorschreibt, dass Mengen einheitlich gemessen und damit abgerechnet werden müssen. Dieses Gesetz gilt für allerlei Arten von Messgeräten wie Waagen und Wasserzähler, deren Eichrechtskonformität durch die sogenannte Eichung festgestellt wird. Im Bereich der Elektromobilität sorgt es dafür, dass an Ladestationen und Wallboxen einheitlich abgerechnet wird und die Messdaten und die Abrechnung gespeichert sowie geprüft werden können. Wer den Strom also mess- und eichrechtskonform abrechnen will bzw. muss, sollte beim Kauf einer Ladestation auf einen entsprechenden Produkthinweis achten. MID-zertifizierte Zähler MID ist eine Abkürzung für die europäische Messgeräterichtlinie "Measuring Instruments Directive". Sie beschreibt Anforderungen für bestimmte Gruppen von Messgeräten. Mit der Erfüllung dieser Anforderungen und einer entsprechenden Konformitätserklärung entfällt die Notwendigkeit einer Ersteichung. Das bedeutet, dass MID-konforme Zähler in vielen Fällen auch zur Abrechnung eingesetzt werden dürfen. Wichtig: Erfolgt die Abgabe des Stroms kommerziell und im öffentlichen Bereich, sollte ein mess- und eichrechtskonformer Zähler verwendet werden.Einfacher Zähler Diese Art der Messung erfüllt keinerlei rechtliche Ansprüche. Sie wird vor allem zum Monitoring für den Eigengebrauch eingesetzt. |
Damit der Vorschlag in der nächsten Eigentümerversammlung diskutiert wird, müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie die Frist dafür – wenn Sie zu spät dran sind, kann es sein, dass Sie bis zur nächsten Versammlung warten müssen.

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