3. Wie der Antrag gestellt werden muss
| Hinweis: Da die Fördergelder momentan ausgeschöpft sind, ist eine Antragstellung derzeit nicht möglich. Es wird erwartet, dass neue Gelder zur Verfügung gestellt werden. Wir informieren dich zeitnah darüber. | Die Antragstellung erfolgt direkt über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wichtig: Die Adresse auf der Rechnung muss mit der Adresse auf dem Antrag übereinstimmen. Außerdem muss der Antrag vor dem Kauf und dem Einbau gestellt werden! Die passende Wallbox findest du anschließend bei uns im Shop.
Erst nach einer Bestätigung für den Zuschuss darf mit den Arbeiten begonnen werden und es muss die Identität des Antragstellers verifiziert werden – über die Schufa oder eine Video-Identifizierung. Erst nach der Genehmigung solltest du den Einbau bei einer Firma beauftragen. Nach Abschluss musst du die Rechnungen für den Kauf und die Installation über das KfW-Zuschussportal hochladen. Erst dann bekommst du die Förderung ausbezahlt – in der Regel am Ende des Monats nach erfolgreicher Prüfung. Der Nachweis muss spätestens neun Monate nach Antragsbestätigung der KfW erfolgen.
Die Rechnung muss folgende Punkte beinhalten:
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die Anforderungen gemäß Umsatzsteuergesetz (Steuernummer)
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die förderfähige Ladestation und die Arbeitsleistung
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die Adresse des Investitionsobjekts
Die Rechnungen über die erbrachten Leistungen dürfen dabei nicht bar bezahlt worden sein.