So erhalten Sie die maximale Förderung

Mit Hilfe des Umweltbonus fördert die Bundesregierung den Absatz neuer und gebrauchter Elektrofahrzeuge. Darüber hinaus können Fahrer reiner E-Autos ihre erzielten CO2-Einsparungen abtreten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximale für sich rausholen.


Auf einen Blick

  • Der Umweltbonus von bis zu 6.750 Euro kann für reine Elektroautos sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge beantragt werden. >>

  • Die Prämie gilt für Neuwagen, Gebrauchtwagen und Leasingfahrzeuge. >>

  • Gefördert werden nur Fahrzeuge, die auf der BAFA-Liste stehen. >>

  • Der BAFA Umweltbonus kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. >>

  • E-Fahrer können ihre erzielten CO2-Einsparungen verkaufen. >>



Attraktive Förderprämien

Bis zu 6.750 Euro Kaufprämie beim Kauf eines Elektroautos? Durch den Umweltbonus des BAFA und die Innovationsprämie soll E-Mobilisten der Umstieg vom Benziner zum umweltfreundlichen E-Auto auch weiterhin erleichtert werden. Allerdings fällt der Bonus ab 2023 etwas geringer aus als bislang und wird auch 2024 weiter reduziert. Dafür gibt es jedoch mit der THG-Quote seit Anfang 2022 eine gute Möglichkeit, mit dem eigenen E-Fahrzeug Geld zu verdienen.




Elektroautos in Deutschland

In Deutschland waren Anfang des Jahres 2020 knapp 140.000 Elektroautos zugelassen. Damit hatten Pkws mit Verbrennungsmotor noch immer einen Anteil von 98 Prozent. Die Bundesregierung hat daher am 3. Juni 2020 beschlossen, ihren Anteil des Umweltbonus für Elektroautos zu verdoppeln (die sogenannte Innovationsprämie). Mit diesem Schritt sollen klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert und der CO2-Ausstoß verringert werden. Auch 2023 wird der Staat die Innovationsprämie auszahlen.




Kaufprämie für Elektroautos

Der Umweltbonus wird zu einem großen Teil vom Bund, aber auch von den Autoherstellern gestemmt. Günstigere Autos erhalten dabei einen höheren Zuschuss als teurere. Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro gibt es ab 2023 für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge 6.750 Euro Kaufprämie. Plug-in-Hybrid-Modelle werden nicht mehr bezuschusst. Bei über 40.000 Euro Nettolistenpreis beträgt die Kaufprämie dann 4.500 Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Anteil des Bundes und des Herstellers. Der Umweltbonus wird nur für Fahrzeuge gewährt, bei denen der Nettolistenpreis des Basismodells maximal 65.000 Euro beträgt.


Umweltbonus* für E-Autos seit 1.1.2023:

*Bundes- und Herstelleranteil inkl. Innovationsprämie



Wichtiger Hinweis: Die geänderte Förderrichtlinie tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch bereits vorzeitig ausgeschöpft sein, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden; die zuständigen Behörden sind in diesem Fall dazu berechtigt, einen Antragsstopp auszusprechen.



Der Weg zum Umweltbonus

Fördergelder oder staatliche Zuschüsse sind für den Begünstigten oft mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Beim Umweltbonus ist das nicht der Fall, aber es gibt auch hier ein paar Dinge zu beachten:




1. Welche Voraussetzungen gelten

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die das Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer mit Eigennutzung zugelassen ist. Infrage kommen elektrisch betriebene, reine Batterieelektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das Auto muss mindestens sechs Monate auf den Antragsteller im Inland zugelassen sein.



2. Welche Autos infrage kommen

Das begünstigte Modell muss sich auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten Liste befinden. Für Neuwagen gibt es die Prämie immer, bei gebrauchten Fahrzeugen gilt sie nur bei einer Zweitzulassung, wenn das Fahrzeug davor maximal zwölf Monate zugelassen war und bei der Erstzulassung noch kein Umweltbonus in Anspruch genommen wurde. Außerdem darf das Auto nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren worden sein.


Für jedes Fahrzeug gibt es also nur einmal diese Möglichkeit.





3. Wie der Antrag gestellt werden muss

Tipp für private E-Fahrer! Nutzen Sie unseren BAFA-Förderservice. Dieser übernimmt für Sie ganz bequem die Antragsstellung.

Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragsstellung erfolgt online auf bafa.de/umweltbonus. Es darf nur das von der BAFA vorgegebene Formular verwendet werden. Beim Kauf des Fahrzeugs muss eine Kopie der Rechnung eingereicht werden, bei einem Leasingfahrzeug eine Kopie des Vertrags. Eine Bescheinigung der Zulassungsstelle ist nicht notwendig, sondern wird automatisch digital übermittelt.


Bei einem Gebrauchtwagen wird eine Bescheinigung einer amtlich anerkannten Prüforganisation, etwa der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), verlangt, welches die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern belegt und einen Nachweis über die Zeiten der Abmeldedauer sowie einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs beinhaltet. Beim Kauf beim Händler wird in der Regel all dies von ihm übernommen. Das Formular des BAFA für die Gebrauchtwagenförderung finden Sie hier.

Der BAFA Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Dem Sofortprogramm "Saubere Luft"
  • Dem Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Darüber hinaus kann der Umweltbonus mit den Förderprogrammen "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" (WELMO) des Landes Berlin sowie dem Förderprogramm "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" der KfW kombiniert werden.




CO2 Bonus für THG-Quoten

Aufgrund der gesetz­lich vorge­schriebenen THG-Quote können E-Fahrer ihre erfahrenen CO2-Einsparungen abtreten und so von jähr­lichen Prämien profi­tieren.

Sie sind Halter eines oder mehrerer rein elektrischer Fahrzeuge und möchten Ihre THG-Quoten abtreten? Einfach bei unserem Partner co2.auto registrieren, Fahrzeugschein hochladen und den Bonus beantragen. Hier geht’s zum Service.

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Welche Förderungen gibt es noch?

Neben dem Umweltbonus gibt es noch einige weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, wie z. B. die Kfz-Steuerbefreiung und Vergünstigungen bei der Dienstwagensteuer.




Fragen & Antworten


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