Wallboxen ab einer Leistung von 4,2 kW müssen aber nach §14a EnWG steuerbar sein. Das bedeutet der Netzbetreiber darf die Ladeleistung bei Spitzenlastzeiten steuern, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Alle bei e-mobilio verfügbaren Ladestationen erfüllen die Bedingungen für diese Gesetzesgrundlage.
Laden zuhause als Eigentümer und Mieter – Auf dem Weg zur eigenen Wallbox kommt man um einige Pflichten nicht herum, die sich abhängig von der Wohnsituation unterscheiden.