Die Bundesregierung fördert nicht-öffentliche Schnellladesäulen für gewerbliche Unternehmen.
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen beim Aufbau nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur mit einem Förderprogramm. Nachdem die Förderung Ende November 2023 vorerst ausgelaufen war, setzt das BMDV das Programm nun fort und hat dafür weitere 150 Mio. Euro bereitgestellt. Neben Ladepunkten für elektrische Pkw sind dabei erstmals auch Ladepunkte speziell für Lkw in größerem Rahmen förderfähig. Dies war zuvor nur in Kombination mit der Fahrzeuganschaffung möglich. Damit bietet die Regierung für Unternehmen einen wertvollen Anreiz, die Elektrifizierung ihres Betriebs voranzubringen.
Diejenigen, die ihren Förderbescheid bereits erhalten haben, können mit der Elektrifizierung ihres Betriebs zu beginnen. Wir bieten Ihnen dabei umfassende Beratung, zudem erhalten Sie die passende Schnellladeinfrastruktur in unserem Shop.
DC-Ladestationen für Elektroautos ermöglichen schnelles und effizientes Aufladen. Im Gegensatz zu AC-Ladestationen, so genannten Normalladestationen, bei denen der geladene Strom durch den im Fahrzeug verbauten On-Board Charger zuerst umgewandelt werden muss, liefern DC-Ladestationen den Gleichstrom direkt. Dadurch werden Ladezeiten erheblich verkürzt.
Gefördert werden sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Inhaltlich wird das Förderprogramm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet, die Antragbearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).
Dann wird es jetzt Zeit, die Schnellladeinfrastruktur in Ihrem Unternehmen aufzubauen. Hier sind Sie bei uns genau richtig!
In unserem Shop finden Sie passende Schnellladelösungen für Ihren Betrieb.
Das BMDV fördert gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie den dafür benötigten Netzanschluss.
Förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Wichtig!
Der für die Ladevorgänge benötigte Strom muss vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.
Der Kauf und die Installation der Schnellladepunkte müssen innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen. Der Auftrag darf jedoch erst nach der Bewilligung erteilt werden.
Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und müssen mindestens zwei Jahre ab der Inbetriebnahme im Eigentum des Unternehmens bleiben.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.
Die Förderquote beträgt:
Die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt sind abhängig von der jeweilgen DC-Ladeleistung auf einen Höchstbetrag begrenzt:
Der Förderbetrag je Antrag ist unabhängig von der Anzahl der installierten Schnellladepunkte auf 5 Millionen Euro begrenzt.
Dabei dürfen die Anträge der verbundenen Unternehmen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
Passende Schnellladelösungen gibt’s in unserem Shop:
Neben der KfW-Förderung für Gesamtsysteme gibt es noch einige weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, z. B. den CO2 Bonus für THG-Quoten, diverse Steuererleichterungen wie die Befreiung von der Kfz-Steuer oder Vergünstigungen bei der Dienstwagensteuer.